Familienrecht

Das Familienrecht als Teil des Zivilrechts regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Familienrecht ist ein sensibles Thema.

Nicht nur, wenn es um die Scheidung einer Ehe geht sondern vor allem und im besonderen, wenn es um den Umgang mit Kindern und den Unterhalt geht. Diese Sensibilität ist im Familienrecht oftmals wichtiger, als die Durchsetzung rechtlicher Vorschriften. Wir behaupten von uns, diese Sensibilität zu besitzen und sehen in Ihnen nicht nur den Ehepartner der geschieden werden möchte sondern eben auch den Menschen, der sich Sorgen in dieser Situation macht, was aus seinen Kindern wird. Wir betreuen Sie im Familienrecht ganzheitlich und kümmern uns um ihre Scheidung, den Unterhalt, den Kindesumgang und Überwachung der Unterhaltszahlungen, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich usw.

Von
A wie Abstammung und Adoption
über
B wie Betreuung,
K wie Kindeswohl,
N wie nichteheliche Lebensgemeinschaft,
S wie Scheidung,
U wie Unterhalt
bis
Z wie Zahlvater

Rund 20 Prozent der in Deutschland geschlossenen Ehen werden nach 10 Jahren geschieden. Jede dritte Ehe landet damit vor dem Familiengericht, ob es bei den eingetragenen Lebenspartnerschaften ähnlich wird, bleibt abzuwarten. Viele rechtliche Fragen stellen sich jedoch nicht erst bei einer Trennung oder Scheidung, sondern schon viel früher:

Was ist vor einer Eheschließung, Eintragung einer Lebenspartnerschaft zu bedenken?
Welche Rechte und Pflichten habe ich während bestehender Ehe, Partnerschaft?
Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung?
Wer hat Anspruch auf Unterhalt in welcher Höhe und für welche Zeit?
Was wird aus unserem/meinem Haus, unserer/meiner Wohnung, unserem/meinem Vermögen?

In unserer Kanzlei betreuen Rechtsanwältin Bartels und Simonis das Familienrecht.